Steuerberatung für Kapitalgesellschaften –
Besteuerung einer GmbH, AG und UG (haftungsbeschränkt)

Informieren Sie sich in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten, Ihre Kapitalgesellschaft steuerlich optimal aufzustellen um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden. Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Sie gern bei Ihrer Finanzbuchhaltung und Aufstellung des Jahresabschlusses und berate Sie umfassend und kompetent. Gemeinsam holen wir die höchstmögliche Steuererstattung für Sie heraus!

  • Führung der Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Ausarbeitung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Fertigung der Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung
  • Steuerliche Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen
  • Optimierung des steuerlichen Ergebnisses

Aus diesen Gründen sollten Sie mich mit der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen

  • Unterstützung

    Erste Klärung im kostenlosen Erstgespräch mit Fokus auf steuerliche Eventualitäten Ihrer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt)).

  • Übereinstimmung

    Permanente Prüfung der eingereichten Belege auf Erfüllung der steuerlich maßgebenden Kriterien.

  • Wichtig

    Anwendung tagesaktueller Rechtsprechung sowie vorausschauend angesichts bevorstehender Rechtsänderungen.

  • Ausführung

    Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle (in Papierform oder digital) inkl. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, Führung der Lohnkonten sowie Aufstellung des Jahresabschlusses und Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen Ihrer Kapitalgesellschaft.

  • Klarheit

    Verständliche Erläuterung und Abgabe eines Angebots zur Erbringung von Beratungsleistungen.

  • Ergänzend

    Betriebswirtschaftliche Beratung z.B. zu geplanten Investitionen, Jahresabschlussanalysen und Aufbau eines internen Rechnungswesens.

Sie sind Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft?

Informieren Sie sich in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, inwieweit meine Beratung für Sie hilfreich sein kann. Ich erstelle die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und Ihren Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht oder IFRS.

Zusätzlich fertige ich die Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung an und bereite z.B. Steueranmeldungen vor. Steuerliche Beratung zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen runden mein Leistungsangebot ab. Sinn und Zweck meiner Beratung ist, Sie über die wirtschaftliche Situation Ihrer Gesellschaft auf dem aktuellen Stand zu halten und dabei steuerliche und betriebswirtschaftliche Besonderheiten nicht aus dem Auge zu verlieren.

Meine langjährige Erfahrung als Steuerberater in Frankfurt und Umgebung ermöglicht eine vorausschauende Steuerberatung und Sie erhalten nützliche Tipps für die Optimierung Ihres steuerlichen Ergebnisses. Nutzen Sie meine steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungskompetenz, um Ihre Kompetenzen vollumfänglich für Ihre Gesellschaft einzusetzen. Das Mindesthonorar für die Erstellung der monatlichen Finanzbuchführung beträgt rund 80 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Ich beabsichtige die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Was ist zu beachten?

    Der Gesellschaftsvertrag der Kapitalgesellschaft ist notariell zu beurkunden und die Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen. Mit notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist die sog. Vorgesellschaft bereits steuerpflichtig und Steuersubjekt für Zwecke der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften. Zusätzlich ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich und die Gesellschaft ist beim zuständigen Finanzamt durch Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung steuerlich zu registrieren.

  • Warum sollte ich die Finanzbuchführung meiner Kapitalgesellschaft durch einen Steuerberater erstellen lassen?

    Die Formerfordernisse an eine Finanzbuchhaltung einer Kapitalgesellschaft sind weitaus höher als bei einem Einzelunternehmen. Als Steuerberater bin ich mit den handels-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Kapitalgesellschaften vertraut und lasse diese Kompetenzen bei der Erstellung der Finanzbuchführung mit einfließen. Somit können Sie sicher gehen, dass Ihre Finanzbuchführung gesetzkonform erstellt und im Zweifel einer Betriebsprüfung standhalten wird.

  • Was ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft zu beachten?

    Der Jahresabschluss ist nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und unter Beachtung des GmbH-Gesetzes aufzustellen. Durch elektronische Übermittlung an den Bundesanzeiger wird der Jahresabschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es besteht eine Veröffentlichungspflicht. Für steuerliche Zwecke wird der Gewinn durch eine Überleitungsrechnung oder durch Aufstellung einer separaten Steuerbilanz ermittelt.

  • Welche Besonderheiten bestehen bei einer Kleinstkapitalgesellschaft?

    Das Handelsrecht ordnet Kapitalgesellschaften anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter in verschiedene Größenklassen ein. Werden die Größenklassen für eine kleine Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267 a HGB nicht überschritten, gelten Vereinfachungen bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Die Erstellung eines Anhangs ist nicht erforderlich und der Jahresabschluss kann in stark aggregierter Form im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Echte Bewertungen meiner Mandanten

Anne W.

Herr Bremer hat mich sehr kompetent beraten. In seiner Kanzlei habe ich mich gleich sehr gut aufgehoben gefüllt. Er in meiner Steuererklärung das maximal mögliche aus den Kosten für meine berufliche Weiterbildung herausgeholt und mir alle absetzbaren Kosten aufgezeigt und es mir sehr verständlich erklärt. Ich kann das Steuerberatungsbüro Bremer uneingeschränkt weiterempfehlen!

Christian S.

Nach Streitigkeiten mit dem Finanzamt stieß ich auf die Kanzlei von Herrn Bremer, der mir innerhalb von einer Woche einen Termin anbieten konnte. Herr Bremer hat mich freundlich empfangen und half mir fachkundig bei meinem Steuerproblem. Zusätzlich erhielt ich noch wertvolle Hinweise für die nächste Steuererklärung. Besten Dank!

Gunter B.

Bereits im ersten Telefongespräch mit Herrn Bremer fühlte ich mich als Kunde gut aufgehoben. Als Fachexperte für Umsatz- und Einkommensteuer begegnete mir Herr Bremer als angenehmer Gesprächspartner. Herr Bremer überzeugt vor allem persönlich mit seiner Kundenfreundlichkeit und Hilfsbereitschaft. Auch kurzfristig stand er für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Torsten E.

Bei meiner Suche nach einem kompetenten Steuerberater in Frankfurt, bin ich auf Herrn Bremer hier aufmerksam geworden. Mein erstes positives Gefühl hat mich nicht getäuscht und meine Erwartungen wurden mehr als übertroffen. Ich fühle mich hier sehr gut aufgehoben und als Mandant verstanden und professionell vertreten. Meine Suche nach einem kompetenten Steuerberater in Frankfurt hat endlich ein Ende.